Covid-19 FAQ und Hinweise

Flexibel buchen in der Coronazeit

Individuelle Vereinbarung zu kostenlosen Stornierungen oder Umbuchungen durch Corona

Durch die aktuelle Covid-19 Situation weichen wir in der Regel fast ausnahmslos von den üblichen Stornobedingungen ab. Das geht so weit, daß auch kostenlose Stornierungen möglich sind, was allerdings von den einzelnen Vermietern abhängt. Damit wir für Sie die Stornierungsmöglichkeit individuell regeln können, ist vor Ihrer Buchung folgendes notwendig:

Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch unter 06021-4954870, oder per E-Mail an "info@ferienhaeuser-auf-teneriffa.de".

Wir klären in jedem Fall einzeln mit dem Vermieter dann für Sie die bestmöglichen Stornobedingungen.

Wir benötigen die Objekt-ID (zu finden rechts oben, über der obersten Preisangabe) und den Reisezeitraum.

Rabatte bei kurzfristigen Buchungen in der Coronazeit

Teilweise bieten Vermieter in der Coronazeit auch Nachlässe an. Fragen Sie uns nach diesen Sondernachlässen, die nicht auf unserer Homepage zu finden sind.

Hinweis zur Einreise auf die Kanaren:

Aufgrund der niedrigen Infektionszahlen auf den kanarischen Inseln gibt es ab dem 13.11.20 die Pflicht einen Corona-Test durchzuführen. Aufgrund von Aktualitätsgründen verweisen wir an dieser Stelle auf das Auswärtige Amt unter nachfolgendem Link, denn es ist möglich, das wir etwaige Aktualisierungen erst im Nachhinhein erfahren:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/spaniensicherheit/210534

Was passiert, wenn meine Unterkunft unter Quarantäne gestellt wird?

Tritt ein Coronafall in einem Hotel auf, ist es möglich, daß dieses Hotel unter Quarantäne gestellt wird. Bisher gibt es weder von der kanarischen, noch von der spanischen Regierung, eine Information darüber, wie in einem solchen Fall verfahren wird. Die Maßnahmen werden daher wahrscheinlich situationsbezogen getroffen. Im März 2020, also zu Beginn der Corona Krise wurde das Hotel H10 in Adeje unter Quarantäne gestellt.

Falls Sie persönlich hier ein Problem sehen sollten, vermeiden Sie einfach große Ferienanlagen oder Hotels. Für den Fall, daß Sie ein privates Ferienhaus buchen, sind sie naturgemäß auf der sicheren Seite. Bei einer Ferienwohnung können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren, ob es sich um eine größere Anlage handelt. Es gibt jedoch auch in Ferienanlagen Unterkünfte, die außerhalb des Hauptgebäudes liegen, auch hier ist das Risiko einer Quarantäne deutlich niedriger und vergleichbar mit einem Privathaus.

Muß ich nach meiner Ankunft in Quarantäne?

Nein, die in Spanien geltende Quarantänepflicht für Einreisende, wurde am 21.06.20 aufgehoben, dies wurde bereits beschlossen.

Wie verhindern die Kanaren die Einreise von inifzierten Personen?

48 Stunden vor der Anreise, oder auch später, müssen Sie ein Gesundheitsformular ausfüllen, in dem Sie unter anderem erklären, daß Sie zum Zeitpunkt der Einreise, keine typischen Erkältungssymptome aufweisen. Eine Einreise mit solchen Symtomen ist in Spanien nicht erlaubt. Das Formular generiert einen QR Code, den Sie bei der Einreise vorzeigen müssen. Sie können sich diesen QR Code auf der Internetseite https://www.spth.gob.es/ generieren und diesen dann ausdrucken. Oder Sie nutzen die App für Ihr Smartphone, das erspart das ausdrucken. Weitere Infos erhalten Sie auf der verlinkten Internetseite, die auch in deutscher Sprache verfügbar ist.

Welche Maßnahmen werden vor Ort getroffen, um einen sicheren Urlaub zu verbringen?

Das sind neben den üblichen Hygieneregeln, die sicher schon jeder 100 mal gehört hat und wir hier nicht noch mal zu wiederholen brauchen, folgende Dinge:

1.) Strände
Am Strand gibt es keine Maskenpflicht. Es gilt ein Abstandsgebot von 2 Metern zu anderen Gruppen. Wie das letztlich sichergestellt wird, ist an jedem Strand anders und unterliegt den einzelnen Gemeinden.

2.) Restaurants und Bars
Restaurants und Bars müssen Ihre Tische so aufstellen, daß die Abstandsgebote eingehalten werden können. Es gibt zusätzlich sehr strenge Hygienemaßnahmen, die die Restaurantbetreiber betrifft, inklusive regelmäßger Desinfektionen. Beispielsweie müssen dort die Toiletten 6 mal am Tag geputzt und desinfiziert werden. Tische und Stühle nach jedem Gästewechsel. Die Polizei kontrolliert die Einhaltung der Maßnahmen.

Maskenpflicht

Es gibt auf den Kanaren eine Maskenpflicht. Generell gilt diese in allen öffentlich zugänglichen Gebäuden, Straßen und Plätzen. Es gibt diverse Ausnahmen, wo man keine Maske tragen muß, beispielsweise am Strand oder in der Natur. Die Regeln werden auf den Kanaren immer an die aktuelle Situation angepasst, weshalb es regelmäßig zu Änderungen kommen kann. Teilweise sind diese sehr kurzfristig und hier noch nicht aktualisiert. Sie können uns also gerne kurz vor Ihrer Anreise hierzu fragen.. Auch Ihr Vermieter kann Ihnen vor Ort die aktuellen Infos zur Verfügung stellen.

Wie ist die gesundheitliche Versorgung auf Teneriffa?

Die deutschen Medien neigen leider stark dazu, die Versorgung im eigenen Land als unvergleichlich gut hinzustellen und insbesondere den europäischen Südländern Rückständigkeit vorzuwerfen. Leider glauben daher viele Deutsche, daß auf den Kanaren nur ein rudimentäres und veraltetes Gesundheitssystem vorhanden ist. Dies entspricht jedoch nicht den Tatsachen. Wenn Sie sich hier wirklich mal ein Krankenhaus ansehen, werden Sie schnell feststellen, daß sich hier nichts unterscheidet und daß die Kliniken in der Regel genauso modern ausgestattet sind, wie das in Deutschland der Fall ist. Teneriffa bietet mit der Universitätsstadt La Laguna sogar eine Uniklinik. Viele Austauschstudenten, auch aus Deutschland, machen hier ihr Auslandsjahr.

Die Anzahl der Intensivbetten wurden auf Teneriffa stark aufgestockt. Es gab auch während des Coronaausbruchs zu keinem Zeitpunkt eine Überlastung oder Überforderung des Gesundheitsssystems. In Santa Cruz wurde auf dem Messegelände im März ein Lazarett errichtet, in dem aber nie auch nur eine einzige Person behandelt werden mußte, obwohl es einsatzbereit war. Ganz im Gegenteil ist es auf Teneriffa so wie in Deutschland, daß die Krankenhäuser kaum Auslastung haben und daher bereits Privatkliniken Kurzarbeit beantragt hatten, was jedoch von der spanischen Regierung abgelehnt wurde.